EIN NIBBLE FÜR DIE GERECHTIGKEIT
Von Anonym
am 04.12.2005 20:04
Herrjeee, ein Nibble ist doch eine ganz bekannte kleine Größe. Solltest Du wirklich zum Mörder einzelner Nibbles geworden sein?
Ändere sofort Deine Identität.
Das Gemeine Nibble-Datenpaket steht seit Anfang der achziger Jahre unter Artenschutz!
Verkrümmung,Folter oder andere Formen der Gewalteinwirkung werden mit FREIHEITSSTRAFEN NICHT UNTER 15 JAHREN BESTRAFT!!! Das Washingtoner Nibble-Schutzabkommen macht keine Ausnahmen bei der Strafverfolgung.
(soll heißen:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Bitte melde Dich unter einen Decknamen bei mir. Reisepass und alles weitere kann ich Dir............
Büße und Spende für Nibble in Not.
Viele Grüße euer Netzwerktechniker W.Lahm
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