Hundeführerschein: Neue Gesetzesnovelle für Hundebesitzer
Wird gegen die Leinenpflicht verstoßen, ist der Hund weg Manche sehen ihn als besten Freund des Menschen an, manche als Flohquelle und manche meinen, dass es für ihn bzw. für die Besitzer einfach noch viel zu wenige Gesetze gibt. Und so arbeiten Beamte in Salzburg, die auf den Hund gekommen sind und die sonst viel zu wenig zu tun hätten, an einer Novelle des Polizeistrafgesetzes. Ein kleiner Auszug der schon jetzt geltenden Regeln: Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner beispielsweise auf andere loslassen, müssen damit rechnen, dass ihnen ihr Hund weggenommen wird. Der betroffene Hundebesitzer kann sich aber jederzeit einen neuen Hund anschaffen. Genau das soll sich jetzt ändern. "Wird der Entwurf zur Gesetzesnovelle in der jetzigen Form beschlossen, heißt das, dass unzuverlässige Hundebesitzer überhaupt keinen Hund mehr besitzen dürfen", sagt Michael Haybäck vom Amt für öffentliche Ordnung. Für die Stadt Salzburg sei sogar ein Zwei-Zonen-Modell geplant: "Im Stadtzentrum gilt auf alle Fälle Maulkorb- oder Leinenzwang. In Zone zwei dagegen können jene, die ihren Hund ausbilden und einen "Hundeführerschein" besitzen, das Tier auch frei laufen lassen. Wie dieser Hundeführerschein genau aussieht, ist noch nicht klar. Es wird jedenfalls mehrere Kategorien geben. Besitzer von A-Scheinen dürfen nur Pudel streicheln, B-Scheine erlauben das Spazierenführen von Hunden der Spaniel-Klasse, Schäferhunde und Rottweiler erfordern zusätzlich einen Waffenschein. Anträge dafür schon demnächst in Ihrer Behörde. |